Bedingungen für finanzielle Zuschüsse an unsere Mitglieder

Für die finanziellen Zuwendungen an unsere Mitglieder gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Bestehende Mitgliedschaft bei Kinderherz mindestens eines Familienmitglieds
  2. Bei neuen Mitgliedern beginnt die Mitgliedschaft mit dem Tag des eingegangenen Betrags von 20 Euro auf dem Bankkonto.
  3. Jährliche Erneuerung des Mitgliedsbeitrages im Januar
  4. Der Kontakt mit dem Verein erfolgt idealerweise vor dem Krankenhausaufenthalt/vor der Inanspruchnahme eines Beitrages für therapeutische und/oder medizinische Leistungen
  5. Einreichung der Krankenhaus-Aufenthaltsbestätigung nach der Entlassung (Kopie) – bei Möglichkeit innerhalb 15. Dezember des jeweiligen Jahres
  6. Vom Vorjahr können die Ansuchen leider nicht mehr berücksichtigt werden, und zwar aus buchhalterischen Gründen.
  7. Bei Krankenhausaufenthalten in einem Herzzentrum im In- und Ausland (außerhalb der Provinz Bozen) wird ab Aufnahmetag ein Tagesgeld von 60,00 € gewährt.
  8. Bei Krankenhausaufenthalten innerhalb der Provinz wird ein Spesenbeitrag von 30 Euro pro Nacht ausgezahlt.  
  9. Klinische Unterlagen und Berichte mit vollständigem Antrag müssen vorliegen.
  10. Es kann ein Höchstbetrag bis € 5000 gewährt werden.
  11. Notsituationen werden individuell vom Vorstand bewertet.

Sollte die Mutter Tage oder Wochen vor der Geburt in Padua / München (oder am Ort eines anderen Herzzentrums) sein müssen, wird ihr ab der 1. Nacht für 14 Tage 60€ gewährt.
Die Facharztempfehlung muss einem formlosen Gesuch beigelegt werden.

Sollte in einem Herzzentrum im Ausland oder außerhalb der Provinz ein stationärer Eingriff (z.B. Herzkatheter) vorgesehen sein und das Kind in der Nähe der Spezialklinik auf eine Operation warten müssen, oder nach einem stationären Aufenthalt noch tägliche ambulante Visiten bevorstehen, wird ab den Aufnahmetag ein Tagesgeld von 60,00 € gezahlt.
Klinische Unterlagen mit Entlassungsbrief, sowie vollständig ausgefüllten Ansuchsformular von Kinderherz müssen eingereicht werden.

Der Verein übernimmt den Maximalbetrag von 1000 € pro Familie und Kalenderjahr für die Gewährung eines Beitrags für therapeutische und /oder medizinische Leistungen.
Bei Palliativkinder, mit Gesetz 104/92 Ar. 3 Absatz 3, welche eine dauerhafte Pflege (24h/24h Pflege) benötigen und die alltäglichen Dinge des Lebens wie z. B. selbstständiges Essen, Trinken, gehen. nicht alleine bewältigen können und an einem Rollstuhl angewiesen sind- wird der Beitrag von 1000 € auf 3000 € angehoben
Im Falle des Todes mit dokumentierten und begründeten Spesen für die Beisetzung der Herzpatienten mit den beglichenen Rechnungen (Leichentransport, Sarg, Urne, Grabschmuck) wird der Verein den Hinterbliebenen 5. 00 ein Beitrag von maximal 2.500 (im Jänner einstimmig beschlossen)Euro auszahlen.